
Lärmpflicht für Elektroautos
Wien – Seit dem 1. Juli 2019 gilt die Lärmpflicht für Elektroautos. Das bedeutet, dass in neuen Fahrzeugen ein akustisches Warnsignal installiert werden muss. Genannt wird dieses System Acoustic Vehicle Alterting System, kurz AVAS.
Diese Geräusche sollen unterschiedlich sein, also von Verkehrsbeteiligten erkennbar, ob das Auto beschleunigt oder bremst. Eine steigende Tonhöhe kennzeichnet beispielsweise ein näherkommendes Auto. Der Mobilitätsclub will gemeinsam mit Sehbehindertenverbänden Nachbesserungen abstimmen und so für mehr Sicherheit sorgen.
Betroffene Elektroautos
Die neue Verordnung betrifft nur jene Fahrzeuge, die seit dem 1. Juli 2019 typisiert wurden bzw noch werden. Davor zugelassene müssen derzeit nicht nachgerüstet werden. Manche Hersteller haben jedoch bereits freiwillig ein AVAS eingebaut. Ab Mitte 2021 sieht die Anweisung nämlich vor, dass auch ältere Modelle nur noch mit diesem System verkauft werden dürfen.
Geschwindigkeiten und Lautstärken
Das AVAS muss bis zu einer Geschwindigkeit von 20 km/h ein Schallzeichen erzeugen. Danach ist das Abrollgeräusch der Reifen ausreichend. Im Stand muss es allerdings keine Geräusche machen.
Lärmpegel für Geschwindigkeiten:
- 50 dB bei 10 km/h
- 56 dB bei 20 km/h
- 47 dB beim Rückwärtsfahren
Pausenknopf
Zu Beginn einigte sich die Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa auf ein Schallzeichen, inklusive Pausenknopf, welcher das künstliche Motorengeräusch abstellen konnte. In Japan kam es jedoch zu einem Unfall, bei dem ein blinder Mensch von einem Lkw getötet wurde. Der Rückfahralarm war dabei abgeklemmt. Aus diesem Grund ist der Pausenknopf nun abgeschaltet. Dem heimische Blindenverband reicht diese Maßnahme nicht aus. Man sollte also die Geräuschkulisse über die 20 km/h hinaus gewährleisten. Auch der Lärmpegel sei zu gering. Zu beachten wäre überdies auch, dass neue Benziner leise sind, ebenso wie Fahrräder und die in letzter Zeit boomenden E-Scooter. Bei letzterem verunglückte vor Kurzem eine britische Youtuberin.
Soundengineering
Es gibt einen Grund, warum sich ein Porsche anhört wie ein Porsche und ein Smart eben wie ein Smart. Dafür ist das Soundengineering zuständig. Denn laut der neuen Verordnung zum AVAS ist nicht definiert, wie sich das Schallzeichen genau anhören muss. Die Forscher untersuchen also unterschiedliche Frequenzen und welche Emotionen und Assoziationen sie auslösen. Bei tieferen muss der Lautsprecher im Fahrzeug dementsprechend groß sein, höhere Töne werden von älteren Menschen wiederum nicht gehört. So sind Frequenzbereich, Klangfarbe sowie Wechsel der Lautstärke verantwortlich für die Wahrnehmung bei den Käufern. Dennoch erwarten Forscher keine gravierenden Änderungen bei den künstlichen Motorgeräuschen. Grund dafür ist ein Fall aus Japan, bei dem die künstliche akustische Beschleunigung schneller war als die tatsächliche und dies schlecht aufgenommen wurde. Daher sind die Hersteller wieder davon abgekommen.
Related Post
Umweltbewusst reisen
Ökologisch in den Urlaub starten Reisen ist besonders in den Monaten Juli und August ein...
- 1. Juni 2018
- By admin
- Aktuelles
Geschichte und Zukunft der...
Die Geschichte und Zukunft der Mobilität Transformation der Mobilität in den letzten...
- 12. Juni 2018
- By admin
- Aktuelles
Feste Biomasse
Erneuerbare Energie 2017 zeigte im Vergleich zu 2016 ein Wachstum in der Verwendung von...
- 26. Juni 2018
- By admin
- Aktuelles
Solarthermie und Photovoltaik
Marktentwicklung: erneuerbare Energie – Solarthermie und Photovoltaik 2017 bot...
- 3. Juli 2018
- By admin
- Aktuelles
Wärmepumpen und Windkraft
Wärmepumpen und Windkraft – erneuerbare Energien In beiden steckt viel Potenzial...
- 12. Juli 2018
- By admin
- Aktuelles
Elektromobilität aktuell
Elektromobilität aktuell Ladestationen für das Elektroauto in Österreich Die...
- 17. Juli 2018
- By admin
- Aktuelles
Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahren Sie mehr darüber, wie Ihre Kommentardaten verarbeitet werden .
Leave a Comments